Der Aufwand für solche Anträge ist gerade im Bereich Sicherheit nicht ganz unerheblich. Mit der Förderrichtline „Wege zur Innovation - Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ kann man einen maximalen Zuschuss von 120.000 € für die Durchführung von Recherchen, Workshops, Meetings und Reisen etc. beantragen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. In Stufe 1 ist eine Projektskizze nach Vorlage bei der NKS SIFO einzureichen. Einziger Stichtag in diesem Jahr ist der 30.04.2021!
Link: Bekanntmachung - BMBF, Bundesanzeiger vom 11.01.2021, NKS SIFO