Internationale englischsprachige Wirtschaftsverträge professionell verhandeln und gestalten
Internationale Verträge werden heute zumeist in Englisch verhandelt und abgefasst. Dabei werden mehrere Rechtsordnungen berührt, deren Rechtsbegriffe nicht immer übereinstimmende Bedeutungen haben, wie beispielsweise die „höhere Gewalt“ oder die deutsche „Gewährleistung“. Falsche Fachtermini und unklare oder fehlende Vertragsklauseln könne zu Missverständnissen oder gar kostspieligen Folgen führen. Ein möglichst optimales Verhandlungsergebnis für tragfähige Kooperationen zu erzielen, ist daher eine anspruchsvolle Aufgabe.
Gastreferent Herr RA Dr. Florian Wäßle von AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, behandelt Aspekte der Vorbereitung, des zielsicheren Verhandelns und der fundierten Dokumentation sowie die rechtssichere Formulierung englischsprachiger Verträge, u.a.:
- Besonderheiten internationaler Verträge (Sprache, maßgebliches Recht, Interkulturelles)
- Vertragsvorbereitung (Vertretungsbefugnisse, Vorverträge, Vertragsformen, Vertragsaufbau, Vertragsanlagen, AGBs, Schiedsverfahren, UN-Kaufrecht)
- Ausgewählte Vertragsklauseln (Vergütung, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz, Geistiges Eigentum, Gerichtsstand u.a.)
Der Vortrag findet in deutscher Sprache statt, juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Anschließend stehen der Referent und die Experten des EEN Thüringen für individuelle Fragen in den Bereichen Internationalisierung, Förderung, Partnersuche, Innovation und Auslandseinsätze zur Verfügung.
Es wird kein Teilnehmerentgelt erhoben.
Ihre Kontakte
Eva-Maria Nowak (Projektleitung)
Industrie- und Handelskammer Erfurt / Schwerpunkte: Mitarbeiterentsendung, Bauwirtschaft