Mitarbeitereinsätze in Europa. Entsendeauflagen und Änderungen in Belgien, Luxemburg und der Schweiz
Auslandseinsätze bringen erheblichen Vorbereitungsaufwand mit sich und bedürfen der Beachtung zahlreicher nationaler Bestimmungen. In allen EU-Ländern und in der Schweiz gilt bis auf wenige Ausnahmen das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das heißt, Entsendefirmen müssen sich nicht nur an den jeweiligen Mindestlöhnen und Sozialstandards orientieren. Vielmehr sind bei der Kalkulation alle allgemeintariflich gültigen Entlohnungsvorgaben und Bestimmungen des Ziellandes zu berücksichtigen.
Die Veranstaltung verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die Unternehmen bei Mitarbeitereinsätzen in Europa beachten müssen. Wir erklären detailliert, welche Entsendeauflagen zu erfüllen sind und konzentrieren uns diesmal auf die Länder Belgien, Luxemburg, Schweiz.
Wir nehmen uns Zeit zum Erfahrungsaustausch und beantworten gern Ihre Fragen. Sie erfahren außerdem, wie Sie mit Hilfe des Enterprise Europe Network neue Geschäftspartner in Europa finden können.
Fragen zu anderen Ländern richten Sie bitte vorab per E-Mail an: eva-maria.nowak@erfurt.ihk.de .
Anmeldung bitte bis 20. Februar 2024 auf der website der IHK Erfurt:
> Link zur Veranstaltung oder direkt zur Anmeldung (Teilnahme entgeltfrei)
Ihre Kontakte
Eva-Maria Nowak (Projektleitung)
Industrie- und Handelskammer Erfurt / Schwerpunkte: Mitarbeiterentsendung, Bauwirtschaft